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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des IT-Service Roland Scheeren
 


1. Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von IT-Service Roland Scheeren erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn IT-Service Roland Scheeren sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn IT-Service Roland Scheeren eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich mittels einer "Bestellbestätigung" bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
IT-Service Roland Scheeren behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von IT-Service Roland Scheeren zumutbar sind.

3. Preise

Alle Preise im Versandhandel verstehen sich in EURO zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und falls nicht anders angegeben der jeweils am Auslieferungstag gültigen MwSt.. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung von IT-Service Roland Scheeren genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc.. berechtigen IT-Service Roland Scheeren zu einer entsprechenden Preisanpassung.

4. Erfüllungsort und Lieferbedingungen

Erfüllungsort ist der Sitz von IT-Service Roland Scheeren in Würselen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager IT-Service Roland Scheeren in Würselen.
Kann IT-Service Roland Scheeren aufgrund eines Umstandes, den sie nicht zu vertreten hat, einschliesslich höherer Gewalt, Störung bei der Selbstbelieferung, Streik, Aussperrung etc.. die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, kann sie eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Termine verlangen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten.
Ist die vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar, insbesondere weil Lieferanten IT-Service Roland Scheeren trotz vertraglicher Verpflichtung nicht beliefern, ist IT-Service Roland Scheeren zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird IT-Service Roland Scheeren den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass das Produkt nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind: Die Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an IT-Service Roland Scheeren zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird.
Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemässe Benutzung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistungen für die Produkte und schliessen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

6. Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des IT-Service Roland Scheeren verlassen hat. Bei Sendungen an IT-Service Roland Scheeren trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei IT-Service Roland Scheeren sowie die gesamten Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG), die im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung finden.
Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses IT-Service Roland Scheeren umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemässen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware, tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an IT-Service Roland Scheeren ab.
Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf.. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

8. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoss gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!

9. Datenschutz

Die Parteien beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und das Teledienstdatenschutzgesetz.

10. Anwendbares Recht

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen IT-Service Roland Scheeren und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Aachen ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit und Durchführung aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung ist in jedem Fall durch diejenige wirksame und/oder durchführbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend, falls der Vertrag Lücken enthalten sollte.

Stand: 01. Juli 2006

 

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